Brandschutzbeauftragter in Pirmasens – wir informieren Sie

Welche gesetzlichen Änderungen gibt es im Bereich des Brandschutzes? Was muss ich für die entsprechende Umrüstung meines Wohnraumes beachten? Wolfgang Oppel, Brandschutzbeauftragter in Pirmasens, informiert Sie auf dieser Seite regelmäßig zu aktuellen Neuigkeiten aus dem Bereich Brandschutz. So wissen Sie stets, wie Sie Gebäude für den Ernstfall optimal ausrüsten.

Rauchmelder nachrüsten – Ihr Brandschutzbeauftragter weiß Bescheid Gesetzliche Änderung zur Nachrüstpflicht von Wohnräumen mit Rauchmelder

Gemäß der Änderung durch das Gesetz vom 04.07.2007 (GVBI.S.105) § 44 Absatz 8 Wohnungen der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz (lbauO) ist die Installation von Rauchmeldern in dem Bundesland verpflichtend. So heißt es:
„In Wohnungen müssen Schlafräume, Wohnräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten. Also ab Juli 2012 jede Wohnung, ob Mietwohnung oder Eigentumswohnung / Haus.”
Ihr Brandschutzbeauftragter in Pirmasens bietet Ihnen ein umfangreiches Angebot an Rauchmeldern. Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage.