Wartung und Prüfung von
Feuerlöschgeräten alle 2 Jahre:
Die Wartung und Prüfung von Feuerlöschgeräten darf
nur, seit 01.01.2008 neue Vorschrift,
von befähigten Personen
durchgeführt werden!
Dieses bedeutet:
Alle Sachkundige (keine Ausnahme
möglich) müßen ein zusätzliches nachfolgendes
Ergänzungsseminar besucht haben:
" Sachkundige nach DIN 14406 - 4 für tragbare
Feuerlöschgeräte / befähigte Person nach
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSich) zum Schutz
vor Druckgefährdungen - Geltungsbereich
tragbare Feuerlöschgeräte "
Dieses wird anschließend in dem
Instandhaltungsausweis / Sachkundigerausweis dokumentiert.
Dieser Ausweis muß jeder Prüfer dem Kunden
vorlegen können, ansonsten ist Vorsicht geboten und davon
abzuraten, den/die Feuerlöschgeräte aus der Hand
zu geben, egal welche Ausrede der Prüfer hat !
Wartung und Prüfung von Wandhydranten
jährlich:
Sachkundiger nach DIN EN 671 - 3 sowie DIN 1988
Teil 6 für Wandhydranten und Löschwasserleitungen
Wartung und Prüfung von Brandschutztoren, -türen,
Feststellanlagen (VdS) jährlich
Sachkundiger nach DIN 4102, DIN 18095
Rauchschutztüren
Wartung und Prüfung von natürlichen Rauchabzugsanlagen
(RWA-NRA) jährlich:
Sachkundiger nach DIN 18232 - Teil 2