Wartung und Prüfung

Wartung und Prüfung von Feuerlöschgeräten alle 2 Jahre:

Die Wartung und Prüfung von Feuerlöschgeräten darf nur, seit 01.01.2008 neue Vorschrift,

von befähigten Personen durchgeführt werden!

Dieses bedeutet:

Alle Sachkundige (keine Ausnahme möglich) müßen ein zusätzliches nachfolgendes Ergänzungsseminar besucht haben:

" Sachkundige nach DIN 14406 - 4 für tragbare Feuerlöschgeräte / befähigte Person nach

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSich) zum Schutz vor Druckgefährdungen - Geltungsbereich

tragbare Feuerlöschgeräte "

Dieses wird anschließend in dem Instandhaltungsausweis / Sachkundigerausweis dokumentiert.

Dieser Ausweis muß jeder Prüfer dem Kunden vorlegen können, ansonsten ist Vorsicht geboten und davon
abzuraten,
den/die Feuerlöschgeräte aus der Hand zu geben, egal welche Ausrede der Prüfer hat !

Wartung und Prüfung von Wandhydranten jährlich:

Sachkundiger nach DIN EN 671 - 3 sowie DIN 1988 Teil 6 für Wandhydranten und Löschwasserleitungen

Wartung und Prüfung von Brandschutztoren, -türen, Feststellanlagen (VdS) jährlich

Sachkundiger nach DIN 4102, DIN 18095 Rauchschutztüren

Wartung und Prüfung von natürlichen Rauchabzugsanlagen (RWA-NRA) jährlich:

Sachkundiger nach DIN 18232 - Teil 2



Letzte Aktualisierung am 14.10.2011