Rauchmelder - zur Ihrer eigenen SICHERHEIT

Gesetzliche Änderung zur Nachrüstpflicht von Wohnungen
mit Rauchmelder !!

Landesbauordnung Rheinland - Pfalz  (LBauO)

Änderung durch Gesetz vom 04.07.2007. (GVBI.S.105)
§ 44 Absatz 8 Wohnungen 
Zitat:
"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten."

Wie kann man einen Brandschaden und das damit verbundene Leid mindern?  Welche Möglichkeiten einer privaten Vorsorge gegen Brand und Rauch gibt es?

Wir zeigen Ihnen, wie wichtig ein Rauchmelder in Ihrem Haus / Ihrer Wohnung sein kann. Auf der folgenden Seite finden Sie nützliche Hinweise rund um einen Rauchmelder.

Die meisten Brandopfer sterben durch Rauchvergiftung. Zweidrittel aller Brände entstehen nachts, wenn die Bewohner schlafen. Diese Bewohner haben bei fehlender Alarmierung keine Chance. Das Einatmen der gefährlichen Brandgase können zum Tode führen. Die Ausbreitungsgeschwindigkeit darf man nicht unterschätzen.

Ein Rauchmelder warnt Sie rechtzeitig - auch im Schlaf! Mit seinem durchdringenden Alarmton verschafft das kleine Gerät Ihnen und Ihrer Familie die notwenige Zeit, um sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Eine schnelle Alarmierung Ihrer Feuerwehr hilft den Brandschaden so gering wie möglich zu halten.

WO BRINGE ICH DIE Rauchmelder AN BESTEN AN?

In Wohnungen ist ein Rauchmelder in einem zentral gelegenen Raum wie etwa im Flur anzubringen. An der Schnittstelle zwischen Wohn- und Schlafbereich werden damit auch Schlafende durch den Signalton auf eine  drohende Gefahr  aufmerksam gemacht.   In   mehrstöckigen Wohnhäusern  empfiehlt es sich, in jedem Stockwerk mindestens einen  Rauchmelder vor dem Schlafbereich zu montieren. Darüber hinaus sind vor allem Kinderzimmer durch ein zusätzliches Gerät zu schützen.
Küche und Bad sollten ausgenommen werden, da Wasserdämpfe zu Fehlalarmen führen  können. 
Sichern Sie Ihre Kinder und sich mit Geräten, die man untereinander verbinden kann:

Löst ein Rauchmelder den Alarm aus, ertönt das Warnsignal auch über alle anderen Geräte. Rauchmelder sind an der Decke in der Mitte des jeweiligen Raumes anzubringen.
Dort können die Geräte im Fall eines Feuers eine optimale Frühwarnung gewährleisten. Zum Mindestschutz sollte wenigstens ein Rauchmelder pro Wohnung an zentraler Position montiert werden. Für mehrstöckige Häuser oder Wohnungen als Mindestschutz ein Rauchmelder pro Etage und Wohnung.
Aber auch im Keller und auf dem Dachboden ist eine Installation sinnvoll, da sich hier oft unbeobachtete Brände entwickeln.

Anfragen / Information über Email: Formular



Gefahr durch Rauchgase / Folgeschäden

Brandtote sind Rauchtote. Brandrauch ist ein Gemisch aus vollständigen und unvollständigen Verbrennungen. Je nach Beschaffenheit des Brandherdes ist der Brandrauch mit festen Partikeln und Rußteilchen vermengt. Für den Tod durch Ersticken gibt es zwei Ursachen:

Brandrauch sind tödlich wirkende toxische Bestandteile enthalten. Diese können je nach Konzentration und Art binnen kürzester Zeit zum Tode führen. (3 – 4 Atemzüge reichen oftmals aus)

Brandrauch sind sogenannte „korrosiv wirkende Bestandteile“ enthalten.

Einatmen dieser Stoffe bewirkt die Verätzung von Lunge und Atemwegen.

Meistens ist ein Zusammenwirken beider Ursachen der Grund für Vergiftungen und die erheblichen inneren Verletzungen der Brandopfer.

Bleibende Schäden oder der Tod der Brandopfer sind die Folge (siehe auch Grafik unten).

Brandopfer als Folge eines direkten Kontaktes mit dem Feuer treten nur selten auf. Diese Gefahr für Flüchtende und für das Rettungspersonal steigt jedoch, wenn es durch fehlenden Rauch- und Wärmeabzug zum unkontrollierten „Vollbrand“ kommt.



Rauchmelder

Letzte Aktualisierung am 05.01.2012