Gesetzliche Änderung zur Nachrüstpflicht von
Wohnungen
mit Rauchmelder !!
Landesbauordnung Rheinland - Pfalz
(LBauO)
Änderung
durch Gesetz vom 04.07.2007. (GVBI.S.105)
§ 44 Absatz 8 Wohnungen
Zitat:
"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über
die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens
einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so
eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt
und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von
fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend
auszustatten."
Wie kann man einen Brandschaden und das damit
verbundene Leid mindern? Welche Möglichkeiten einer privaten
Vorsorge gegen Brand und Rauch gibt es?
Wir zeigen Ihnen, wie wichtig ein Rauchmelder in
Ihrem Haus / Ihrer Wohnung sein kann. Auf der folgenden Seite
finden Sie nützliche Hinweise rund um einen Rauchmelder.
Die meisten Brandopfer sterben durch
Rauchvergiftung. Zweidrittel aller Brände entstehen nachts, wenn
die Bewohner schlafen. Diese Bewohner haben bei fehlender
Alarmierung keine Chance. Das Einatmen der gefährlichen Brandgase
können zum Tode führen. Die Ausbreitungsgeschwindigkeit darf man
nicht unterschätzen.
Ein Rauchmelder warnt Sie rechtzeitig - auch im Schlaf! Mit
seinem durchdringenden Alarmton verschafft das kleine Gerät Ihnen
und Ihrer Familie die notwenige Zeit, um sich rechtzeitig in
Sicherheit zu bringen. Eine schnelle Alarmierung Ihrer Feuerwehr
hilft den Brandschaden so gering wie möglich zu halten.
WO BRINGE ICH DIE Rauchmelder AN BESTEN
AN?
In Wohnungen ist ein Rauchmelder in
einem zentral gelegenen Raum wie etwa im Flur
anzubringen. An der Schnittstelle zwischen Wohn- und
Schlafbereich werden damit auch
Schlafende durch den Signalton auf eine
drohende Gefahr aufmerksam gemacht.
In mehrstöckigen Wohnhäusern
empfiehlt es sich, in jedem Stockwerk
mindestens einen
Rauchmelder vor dem Schlafbereich zu montieren.
Darüber hinaus sind vor allem
Kinderzimmer durch ein zusätzliches Gerät zu
schützen.
Küche und Bad sollten ausgenommen werden, da Wasserdämpfe
zu Fehlalarmen führen können.
Sichern Sie Ihre Kinder und sich mit Geräten, die
man untereinander verbinden kann:
Löst ein Rauchmelder den Alarm aus, ertönt das
Warnsignal auch über alle anderen Geräte. Rauchmelder sind an der
Decke in der Mitte des jeweiligen Raumes anzubringen.
Dort können die Geräte im Fall eines Feuers eine optimale
Frühwarnung gewährleisten.
Zum Mindestschutz sollte wenigstens ein
Rauchmelder pro Wohnung an zentraler Position
montiert werden. Für mehrstöckige Häuser oder Wohnungen als
Mindestschutz ein Rauchmelder pro Etage
und Wohnung.
Aber auch im Keller und auf dem Dachboden ist eine
Installation sinnvoll, da sich hier oft unbeobachtete Brände
entwickeln.
Anfragen / Information über Email: Formular
Gefahr durch Rauchgase / Folgeschäden
Brandtote sind Rauchtote.
Brandrauch ist ein Gemisch aus vollständigen und unvollständigen
Verbrennungen. Je nach Beschaffenheit des Brandherdes ist der
Brandrauch mit festen Partikeln und Rußteilchen vermengt. Für den
Tod durch Ersticken gibt es zwei Ursachen:
Brandrauch sind tödlich wirkende toxische Bestandteile
enthalten. Diese können je nach Konzentration und Art binnen
kürzester Zeit zum Tode führen. (3 – 4 Atemzüge reichen oftmals
aus)
Brandrauch sind sogenannte „korrosiv wirkende Bestandteile“
enthalten.
Einatmen dieser Stoffe bewirkt die Verätzung von Lunge und
Atemwegen.
Meistens ist ein Zusammenwirken beider Ursachen der Grund für
Vergiftungen und die erheblichen inneren Verletzungen der
Brandopfer.
Bleibende Schäden oder der Tod der Brandopfer sind die Folge
(siehe auch Grafik unten).
Brandopfer als Folge eines direkten Kontaktes mit dem Feuer
treten nur selten auf. Diese Gefahr für Flüchtende und für das
Rettungspersonal steigt jedoch, wenn es durch fehlenden Rauch- und
Wärmeabzug zum unkontrollierten „Vollbrand“ kommt.