Wartung und Prüfung von Feuerlöschgeräten

bei uns, ohne Mehrkosten, VOR ORT SERVICE:

Sie können gerne zu schauen, pro Stck. 15 - 25 Min. für tragb. Feuerlöscher (bis 20 kg / l), 60 - 90 Min. für fahrbare Feuerlöscher (ab 20 kg /l), je nach Art und Typ des Feuerlöschers.

Prüffrist für jeden tragbaren und fahrbaren Feuerlöscher:

  • zwei Jahre
    bei Auslösung /Aktivierung / Gebrauch innerhalb kürzester Zeit, 

Prüfumfang bei Pulver-, Schaum-, Wasserfeuerlöscher:

Brandschutztechische Prüfung:

  • allgemein Zustand und Sauberkeit
  • bei fahrbaren Feuerlöscher nach DIN 1866
  • Lesbarkeit und Vollständigkeit der Beschriftung, der Armaturen, Schläuche und Sicherung 
  • Korrisionserscheinungen
  • Verformungen 
  • Risse 
  • Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen
  • Gewindeanschlüsse hinsichtlich mech. Beschädigungen und Gängigkeit

weiterhin nur durch Sachkundiger / befähigte Person:
Sicherheitstechnische Prüfung:

  • Herstellen der Wiederverwendbarkeit des Löschmittels
  • Beschaffenheit des Innenraumes des Behälters durch Sichtprüfung
  • erneuern der Kleinteile (z.B. Dichtungen usw.) nach DIN 14406 und Herstelleranweisung
  • Überprüfung des Treibmittels (CO2 Druckgasflasche bei tragb. Feuerlöscher bis 20 kg/l)
  • Überprüfung des Treibmittels (Stickstoffflasche bei fahrb.Feuerlöscher ab 20 kg/l) 
  • BetrSichV nach 5 Jahren (nur durch befähigte Pers. durchzuführen)
  • Einsatzbereitschaft wieder herstellen
  • Instandhaltungsnachweis entsprechend nach DIN § 4.2.1 ausfüllen und anbringen

Prüfumfang bei Kohlendioxidlöscher (CO2):

  • allgemein Zustand und Sauberkeit
  • Lesbarkeit und Vollständigkeit der Beschriftung, der Armaturen, Schläuche und Sicherung 
  • Korrisionserscheinungen
  • Verformungen 
  • Risse 
  • Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen
  • erneuern der Kleinteile (z.B. Dichtungen usw.) nach DIN 14406 und Herstelleranweisung
  • Gewichtskontrolle


Letzte Aktualisierung am 26.09.2011