bei uns, ohne Mehrkosten, VOR ORT
SERVICE:
Sie können gerne zu schauen, pro Stck. 15 - 25 Min. für tragb.
Feuerlöscher (bis 20 kg / l), 60 - 90 Min. für fahrbare
Feuerlöscher (ab 20 kg /l), je nach Art und Typ des
Feuerlöschers.
Prüffrist für jeden tragbaren und
fahrbaren Feuerlöscher:
- zwei Jahre
bei Auslösung /Aktivierung / Gebrauch innerhalb kürzester
Zeit,
Prüfumfang bei Pulver-, Schaum-, Wasserfeuerlöscher:
Brandschutztechische Prüfung:
- allgemein Zustand und Sauberkeit
- bei fahrbaren Feuerlöscher nach DIN 1866
- Lesbarkeit und Vollständigkeit der Beschriftung, der Armaturen,
Schläuche und Sicherung
- Korrisionserscheinungen
- Verformungen
- Risse
- Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen
- Gewindeanschlüsse hinsichtlich mech. Beschädigungen und
Gängigkeit
weiterhin nur durch Sachkundiger / befähigte Person:
Sicherheitstechnische Prüfung:
- Herstellen der Wiederverwendbarkeit des Löschmittels
- Beschaffenheit des Innenraumes des Behälters durch
Sichtprüfung
- erneuern der Kleinteile (z.B. Dichtungen usw.) nach DIN 14406
und Herstelleranweisung
- Überprüfung des Treibmittels (CO2 Druckgasflasche bei tragb.
Feuerlöscher bis 20 kg/l)
- Überprüfung des Treibmittels (Stickstoffflasche bei
fahrb.Feuerlöscher ab 20 kg/l)
- BetrSichV nach 5 Jahren (nur durch befähigte Pers.
durchzuführen)
- Einsatzbereitschaft wieder herstellen
- Instandhaltungsnachweis entsprechend nach DIN § 4.2.1 ausfüllen
und anbringen
Prüfumfang bei Kohlendioxidlöscher (CO2):
- allgemein Zustand und Sauberkeit
- Lesbarkeit und Vollständigkeit der Beschriftung, der Armaturen,
Schläuche und Sicherung
- Korrisionserscheinungen
- Verformungen
- Risse
- Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen
- erneuern der Kleinteile (z.B. Dichtungen usw.) nach DIN 14406
und Herstelleranweisung
- Gewichtskontrolle