wofür Brandschutzbeauftragter

ÜBER DIE NOTWENDIGKEIT DER BESTELLUNG VON BRANDSCHUTZ - UND SICHERHEITSBEAUFTRAGTEN !!!

Um Personenwerte (Arbeitnehmer) und Sachwerte ( Gebäude, Betriebseinrichtung, Gegenstände, Tiere etc. ) qualifiziert vor Gefahren (am Arbeitsplatz) schützen zu können, ist es notwendig, dass durch gesetzliche Regelungen
und eindeutige Richtlinien, Arbeitgeber verpflichtet werden, qualifizierte und geeignete Fachkräfte mit Aufgaben im Bereich des Brandschutzes, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes (Wasser; Immission) zu betrauen. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz beim Leiter des Betriebes. Da dieser logischerweise - vor allem in Großbetrieben - auch mit vielen anderen Tätigkeiten belastet und meistens überlastet ist,  sollte dieser einen Brandschutzbeauftragten ernennen, der ihn diesbezüglich entlasten kann. Mit solchen wichtigen Sicherheitsfunktionen beauftragte Personen ( Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsbeauftragte ) müssen natürlich persönlich und fachlich für ihre Funktion auch geeignet und ausgebildet sein.
Es nützt nichts auf diese zuzugehen nach der Art :"Franz , ab morgen 12 Uhr machst du hier den Brandschutzbeauftragten. Sieh mal zu wie du klar kommst ".
Um diesen Personen ein ausreichendes Fachwissen zu vermitteln sollten diese regelmäßig an Brandschutzlehrgängen teilnehmen.
Das dort erhaltene Wissen ist z.B. für die Brandschutzbeauftragten notwendig um ihre folgenden Aufgaben auch erfolgreich durchführen zu können :

1.1.1      Zusammenstellung der Feuerwehreinsatzpläne
1.1.2      Zusammenstellung der Alarmpläne
1.1.3      Betriebsbegehungen mit der Feuerwehr
1.1.4      Umsetzung der Vorschläge der Feuerwehr
1.2         Zusammenarbeit mit dem Versicherer
1.2.1      Betriebsbegehungen mit dem Versicherer
1.2.2      Umsetzung von Vorschlägen des VR
1.3         Aufstellung der Brandschutzordnung
1.4         Zusammenarbeit mit Behörden
1.5         Erstellung eines Brandschutzplanes mit den Informationen:
1.5.1      Wo sind betriebliche Chemikalienläger ?
1.5.2      Wo liegen die größten Brandgefahren im Betrieb ?
1.5.3      Wo sind die Stromübergabepunkte im Betrieb (örtlich) bezüglich ?
1.5.3.1   Schaltwarten
1.5.3.2   Trafostationen
1.5.3.3   Gabelstapler Ladestationen
1.5.4      Wo stehen die Gastanks oder die Öltanks
1.5.5      Wo sind ,liegen , stehen oder hängen die :
1.5.5.1   Brandschutztüren
1.5.5.2   Hydranten ( Unterflur und Oberflur )
1.5.5.3   Feuerlöscher
1.5.5.4   Fluchtwege fürs Personal
1.5.5.5   Angriffswege-, Aufstellflächen-,für die Feuerwehr
1.6        Kontrolle und Wartungsüberwachung der :
1.6.1     Brandschutzkennzeichnungen
1.6.2     Brandschutzeinrichtungen
1.6.3     Führung von Kontrollbüchern
1.6.4     Schulung von Betriebsangehörigen

Informationen / Anfragen über E - Mail: Formular



Letzte Aktualisierung am 24.07.2011