ÜBER DIE NOTWENDIGKEIT DER BESTELLUNG VON BRANDSCHUTZ -
UND SICHERHEITSBEAUFTRAGTEN !!!
Um Personenwerte (Arbeitnehmer) und Sachwerte ( Gebäude,
Betriebseinrichtung, Gegenstände, Tiere etc. ) qualifiziert vor
Gefahren (am Arbeitsplatz) schützen zu können, ist es notwendig,
dass durch gesetzliche Regelungen
und eindeutige Richtlinien, Arbeitgeber verpflichtet werden,
qualifizierte und geeignete Fachkräfte mit Aufgaben im Bereich des
Brandschutzes, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes
(Wasser; Immission) zu betrauen. Grundsätzlich liegt die
Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz beim Leiter des
Betriebes. Da dieser logischerweise - vor allem in Großbetrieben -
auch mit vielen anderen Tätigkeiten belastet und meistens
überlastet ist, sollte dieser einen Brandschutzbeauftragten
ernennen, der ihn diesbezüglich entlasten kann. Mit solchen
wichtigen Sicherheitsfunktionen beauftragte Personen (
Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsbeauftragte ) müssen
natürlich persönlich und fachlich für ihre Funktion auch geeignet
und ausgebildet sein.
Es nützt nichts auf diese zuzugehen nach der Art :"Franz ,
ab morgen 12 Uhr machst du hier den
Brandschutzbeauftragten. Sieh mal zu wie du klar
kommst ".
Um diesen Personen ein ausreichendes
Fachwissen zu vermitteln sollten diese regelmäßig an
Brandschutzlehrgängen teilnehmen.
Das dort erhaltene Wissen ist z.B. für die Brandschutzbeauftragten
notwendig um ihre folgenden Aufgaben auch erfolgreich durchführen
zu können :
1.1.1 Zusammenstellung der
Feuerwehreinsatzpläne
1.1.2 Zusammenstellung der
Alarmpläne
1.1.3 Betriebsbegehungen mit der
Feuerwehr
1.1.4 Umsetzung der Vorschläge der
Feuerwehr
1.2 Zusammenarbeit
mit dem Versicherer
1.2.1 Betriebsbegehungen mit dem
Versicherer
1.2.2 Umsetzung von Vorschlägen des
VR
1.3 Aufstellung der
Brandschutzordnung
1.4 Zusammenarbeit
mit Behörden
1.5 Erstellung
eines Brandschutzplanes mit den Informationen:
1.5.1 Wo sind betriebliche
Chemikalienläger ?
1.5.2 Wo liegen die größten
Brandgefahren im Betrieb ?
1.5.3 Wo sind die Stromübergabepunkte
im Betrieb (örtlich) bezüglich ?
1.5.3.1 Schaltwarten
1.5.3.2 Trafostationen
1.5.3.3 Gabelstapler Ladestationen
1.5.4 Wo stehen die Gastanks oder die
Öltanks
1.5.5 Wo sind ,liegen , stehen oder
hängen die :
1.5.5.1 Brandschutztüren
1.5.5.2 Hydranten ( Unterflur und Oberflur )
1.5.5.3 Feuerlöscher
1.5.5.4 Fluchtwege fürs Personal
1.5.5.5 Angriffswege-, Aufstellflächen-,für die
Feuerwehr
1.6 Kontrolle und
Wartungsüberwachung der :
1.6.1 Brandschutzkennzeichnungen
1.6.2 Brandschutzeinrichtungen
1.6.3 Führung von Kontrollbüchern
1.6.4 Schulung von Betriebsangehörigen
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