RWA (NRA)– Anlagen müssen jährlich
geprüft und gewartet werden!
Mit uns haben Sie einen kompetenten und
verlässlichen Partner an ihrer Seite.
Unsere NRA/RWA – System Techniker warten und prüfen Ihre NRA/RWA
nach folgenden Kriterien:
Die Bundesrepublik Deutschland gültigen Bestimmungen für Rauch-
und Wärmeabzugsanlagen sind:
- die DIN 18232
- die EN 12101 Teil 2, seit Oktober 2006: Prüfung und Wartung RWA
(NRA)
- die Richtlinien für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vom VdS
Schadensverhütung in Köln
- die regional gültigen Landesbauordnung
Durchführung nur durch eine qualifizierte
Fachfirma
RWA/NRA – Service - Techniker
Auswahl der Wartungsfirma
Die Auswahl einer qualifizierten Wartungsfirma ist nicht
einfach; hier eine Entscheidungshilfe:
- Ist die Firma in der Nähe des zu wartenden Objektes ?
- Werden die Wartungstechniker regelmäßig geschult?
- Wird die Wartung nach anlagenspezifischen Checklisten
durchgeführt?
- Werden Betriebsbücher zur Verfügung gestellt und fachgerecht
geführt?
Gesetzliche Regelung des Strafgesetzbuches:
Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Vorschriften, Normen usw.
kann der Betreiber einer nicht regelmäßig gewarteten
Brandschutzanlage u. a. wegen fahrlässiger Körperverletzung, bzw.
fahrlässiger Tötung herangezogen werden.
Von unseren geschulten NRA/RWA – System Techniker
werden alle Anlagen nach Herstellerangaben und den dazugehörigen
Vorschriften gewartet und geprüft.
- Wir werden ohne Aufforderung den Betreiber über die nächste
Wartung/Prüfung informieren (durch einen Wartungsvertrag
geregelt)
- es werden nur original Ersatzteile verwendet
DIN 18 232 Teil 2 besagt u. a.:
In regelmäßigen Zeitabständen nach Angabe des
Herstellers, im Regelfall jedoch jährlich, müssen NRA sowie ihre
Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate,
Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsbereitschaft
geprüft, gewartet und ggf. instandgesetzt werden. Wartungsarbeiten
dürfen nur von für die NRA qualifizierten Fachfirmen ausgeführt
werden.
Brandtote sind Rauchtote. Brandrauch ist ein
Gemisch aus vollständigen und unvollständigen Verbrennungen. Je
nach Beschaffenheit des Brandherdes ist der Brandrauch mit festen
Partikeln und Rußteilchen vermengt. Für den Tod durch Ersticken
gibt es zwei Ursachen:
Brandrauch sind tödlich wirkende toxische Bestandteile
enthalten. Diese können je nach Konzentration und Art binnen
kürzester Zeit zum Tode führen. (3 – 4 Atemzüge reichen oftmals
aus)
Brandrauch sind sogenannte „korrosiv wirkende Bestandteile“
enthalten.
Einatmen dieser Stoffe bewirkt die Verätzung von Lunge und
Atemwegen.
Meistens ist ein Zusammenwirken beider Ursachen der Grund für
Vergiftungen und die erheblichen inneren Verletzungen der
Brandopfer.
Bleibende Schäden oder der Tod der Brandopfer sind die Folge
(siehe auch Grafik unten).
Brandopfer als Folge eines direkten Kontaktes mit dem Feuer
treten nur selten auf. Diese Gefahr für Flüchtende und für das
Rettungspersonal steigt jedoch, wenn es durch fehlenden Rauch- und
Wärmeabzug zum unkontrollierten „Vollbrand“ kommt.
Anfragen / Information über Email: Formular
Rauchausbreitung ohne Rauchabzugsanlage:

Rauchausbreitung mit Rauchabzugsanlage:

Lebensweisheit nicht nur für
Rauchabzugsanlagen RWA
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht
irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger
verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis
orientieren, werden die gerechte Beute solcher
Machenschaften.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch
schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen,
verlieren Sie etwas Geld, das ist alles
Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal
alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht
erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld
viel Wert zu erhalten.
Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das
Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen.
Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für
etwas Besseres zu bezahlen.